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Warum können sich die Bewertungen des JKIs von den Kennzeichnungshinweisen bzw. -auflagen auf den Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln unterscheiden?

In Deutschland werden Pflanzenschutzmittel (PSM) im Rahmen des Zulassungsverfahrens bezüglich ihrer Wirkung auf Nutzarthropoden gekennzeichnet.

Während das BVL im Rahmen seiner Managementaufgaben im zonalen Zulassungsverfahren die formalen Anforderungen bezüglich der Mittelkennzeichnung umsetzt ("worst case"-Bewertung), erfolgt eine vertiefte fachliche Bewertung durch das JKI, insbesondere unter Berücksichtigung der für die Landwirtschaft, speziell für den integrierten Pflanzenschutz, relevanten Anforderungen.
Dazu bewertet das Julius Kühn-Institut (JKI) die von den Antragstellern einzureichenden Studien sowie die vorgesehenen Anwendungen und vergibt dreistufige Kennzeichnungsvorschläge, in der Regel für relevante Einzelarten.

Die endgültige Erteilung der Kennzeichnung (Hinweise/Auflagen) im Rahmen des Zulassungsverfahrens erfolgt durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jedoch artübergreifend bzw. gruppenspezifisch.

Ursache dafür sind die auf Grundlage der Empfehlungen des ESCORT 2 - Workshops der SETAC (CANDOLFI et al., 2001)1) reduzierten Prüfanforderungen. Diese führten in vielen Fällen zu einer Beschränkung der Prüfung auf nur noch zwei Standardtestarten, den Blattlausparasitoiden Aphidius rhopalosiphi und die Raubmilbe Typhlodromus pyri. Im Jahr 2012 musste deshalb die seit 1993 praktizierte artbezogene Kennzeichnung der Pflanzenschutzmittel zu Gunsten einer gruppenspezifischen Kennzeichnung aufgegeben werden.

Diese Kennzeichnung für die Gruppe der Nutzinsekten bzw. die Gruppe der Raubmilben und Spinnen durch das BVL ist wie die frühere artspezifische Kennzeichnung dreistufig aufgebaut und berücksichtigt in der Regel die höchste zugelassene Mittelaufwandmenge:

a) NN1001/NN2001/NN3001

"Das Mittel wird als nicht schädigend/schwach schädigend/schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft."

Gewertet werden hierbei die Prüfmitteleffekte bei der sensitivsten geprüften Nutzinsektenart, i.d.R. Aphidius rhopalosiphi.

b) NN1002/NN2002/NN3002

"Das Mittel wird als nicht schädigend/schwach schädigend/schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft."

Gewertet werden hierbei die Prüfmitteleffekte bei der sensitivsten geprüften Raubmilben- bzw. Spinnenart, i.d.R. Typhlodromus pyri.

Die Einstufung erfolgt in Anlehnung an die Kriterien der International Organization for Biological and Integrated Control of Noxious Animals and Plants (IOBC) (HASSAN 1992)2), (BBA 1998)3).

2) HASSAN, S. A., 1992: Guidelines for testing the effects of pesticides on beneficial organisms: Description of test methods. Pesticides and Beneficial Organisms IOBC/wprs Bulletin. 15(3): 1-3.

3) BBA-Bewertungskriterien: Nutzarthropoden (ausgenommen Honigbienen). In Datenanforderungen und Entscheidungskriterien der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (anonymus, 1998). Mitteilungen der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft 354, S. 96-99.

Quelle: Fachmeldung auf der BVL-Homepage, Braunschweig, 24.08.2017, Forster/BVL/205, Hommel/Marx/Lorenz/Süß/JKI-ÖPV Berlin

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