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Wie gehen Ergebnisse der Studien in die Bewertung ein?

Die vom Antragsteller eingereichten Studien werden am JKI ausgewertet. Die in den Studien untersuchten letalen und subletalen Effekte dienen als Grundlage für die Ableitung von Kennzeichnungsvorschlägen für die Auswirkungen der Pflanzenschutzmittel auf Nützlinge auf der Agrarfläche. Damit Studien bei der Bewertung berücksichtigt werden, müssen sie jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

Grundsätzlich wird geprüft, ob es Abweichungen von den Standardprüfrichtlinien gibt. Je nach Inhalt und Höhe der Abweichungen wird entschieden, inwieweit diese tolerierbar sind. Werden Studien mit Freilandversuchen eingereicht, werden diese für Deutschland nur berücksichtigt, wenn sie in der für Deutschland relevanten zentralen Zone durchgeführt wurden.
Im Ergebnis werden bei der Bewertung nur Studien berücksichtigt, die valide sind. Die Validitätskriterien sind in jeder Standardprüfmethode für die jeweilige Nützlingsart beschrieben.

In der Regel werden die Studien mit dem jeweiligen beantragten Mittel durchgeführt. Ist dies nicht der Fall, muss die Zusammensetzung der in den Studien eingesetzten Prüfmittel so weit wie möglich der des zur Zulassung beantragten Pflanzenschutzmittels entsprechen. Dafür gilt es herauszufinden, welche Prüfmittel in den Studien eingesetzt wurden, und ob diese dem zuzulassenden Pflanzenschutzmittel entsprechen. Pflanzenschutzmittel bestehen neben den eigentlichen Wirkstoffen auch aus Formulierungshilfsstoffen, z. B. Emulgatoren, Netz-, Haft-, Lösungs- und Streckmitteln sowie Schaumbremsern oder Warnfarbe.

Dies gilt umso mehr bei Kombinationsprodukten mit mehr als einem Wirkstoff, da die Prüfung von Einzelwirkstoffen die tatsächliche Toxizität des Prüfmittels nicht wiedergeben kann. Ist dem nicht so, wird entschieden, ob die Abweichungen in der Zusammensetzung des Prüfmittels tolerierbar sind, so dass eine Ableitung von Effekten für das Pflanzenschutzmittel möglich ist. Dies gilt naturgemäß insbesondere in den Fällen, in denen bereits ein Wirkstoff eines Kombinationsproduktes nennenswerte Auswirkungen zeigt und das Mittel als schädigend einzustufen ist.

Ferner wird geprüft, ob die Durchführung der Studien im Hinblick auf die vorgesehene Anwendung des Pflanzenschutzmittels für eine Beurteilung der Effekte auf die Nützlinge geeignet ist. Die meisten Standardprüfmethoden beziehen sich auf die Anwendung durch eine Spritzapplikation des Mittels. Sollten für die vorgesehene Anwendung des Pflanzenschutzmittels keine Standardmethoden verfügbar sein, z. B. bei Saatgutbehandlungsmitteln, wird entschieden, ob die Versuchsdurchführung der Studie der praxisrelevanten Exposition entspricht.

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