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Was beinhalten Studien zu Effekten von Pflanzenschutzmitteln auf Nützlinge?

Firmen, die ein Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen möchten, reichen im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel auf der Grundlage der Verordnung (EU) 1107/2009 Studien ein. 
Diese Studien werden in GLP-Prüflaboren1 durchgeführt, die mit Standardprüfmethoden letale und subletale Auswirkungen der jeweiligen Prüfmittel auf Nützlinge untersuchen.
Dabei werden der Labor- bzw. erweiterte Labortest, der Halbfreilandversuch und der Freilandversuch unterschieden. Aufgrund der Erkenntnisse aus umfangreichen Ringtestungen der IOBC wird davon ausgegangen, dass Pflanzenschutzmittel, die im Labortest nur geringe Auswirkungen zeigen, im Feld keine unannehmbaren Auswirkungen erwarten lassen. Zeigen sich dagegen in den Labortests stärkere Auswirkungen, sind Tests in Halbfreiland- oder Freilandstudien erforderlich, um eine abschließende Einschätzung der möglichen Auswirkungen in der Praxis formulieren zu können.

Während bei Prüfungen in Labortests die Tiere dem zu prüfenden Mittel in der Regel auf inerten Substraten wie Glasplatten oder Quarzsand direkt ausgesetzt sind, haben sie in den nachfolgenden Stufen auf natürlichen Substraten wie z. B. Blätter oder Boden auch natürlichere Expositionsbedingungen.
In bestimmten Tests können die Versuchstiere ihr natürliches Verhalten stärker ausprägen und beispielsweise den direkten Kontakt mit dem Prüfmittel vermeiden (Hinweis auf Repellent-Effekt des Mittels).

Bei Labortests werden die Tiere spätestens eine Stunde nach dem Aufbringen des Spritzbelags aufgesetzt; in erweiterten Labortests innerhalb von 1,5 Stunden nach der Applikation. Sind dabei hohe Effekte auf die Tiere festzustellen, können Tests angeschlossen werden, bei denen der Belag vor dem Aufsetzen der Tiere etwas länger antrocknet (≥ 1 Tag). Diese werden als "aged residue Tests" bezeichnet und sollen Aussagen zu der Dauerwirkung eines Präparates ermöglichen. Diese Tests berücksichtigen einen möglichen Rückgang der Mittelwirkung, z. B. durch den Abbau der Mittel.

In den Halbfreilandversuchen erfolgt eine Applikation des Prüfmittels an im Freiland stehende Einzelpflanzen oder kleine Feldabschnitte, überwiegend mit einem Schutz der Pflanzen vor Niederschlägen und insbesondere bei flugfähigen Nützlingen unter Gaze oder in Versuchszelten. Anschließend werden Pflanzenteile entfernt und im Labor für weitere Prüfungen verwendet.
Bei den vorgenannten Teststufen werden Tiere (Testorganismen) aus Laborzuchten verwendet.

Bei Freilandstudien werden Pflanzen direkt im Freiland mit dem Prüfmittel behandelt. Anschließend wird der Einfluss auf die natürlich vorkommenden Populationen im Bestand untersucht. Freilandprüfungen werden durchgeführt, wenn bei dem Standardtestorganismus Typhlodromus pyri die Effekte in den niedrigeren Teststufen sehr hoch waren oder wenn die zu bewertenden Präparate mehr als 3-mal/Kultur und Jahr zum Einsatz kommen sollen, beispielsweise bei Fungiziden im Obst- und Weinbau.

1Die GLP (Gute Laborpraxis) ist ein umfassendes Qualitätssicherungssystem, das u. a. die Rahmenbedingungen festlegt, wie umweltrelevante Sicherheitsprüfungen geplant, durchgeführt und überwacht werden. Darüber hinaus werden Aufzeichnung, Archivierung und Berichterstattung der Prüfungen geregelt.

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