Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind die allgemeinen Grundsätze des "Integrierten Pflanzenschutzes" sowie der "Guten Fachlichen Praxis" einzuhalten. Ein Grundsatz besagt, dass eingesetzte Pflanzenschutzmittel soweit wie möglich zielartenspezifisch sein sollen und keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder auf das Grundwasser oder sonstige erhebliche schädliche Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt (z. B. Nützlinge) haben dürfen.