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Warum gibt es die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz von Nützlingen?

Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind die allgemeinen Grundsätze des "Integrierten Pflanzenschutzes" sowie der "Guten Fachlichen Praxis" einzuhalten. Ein Grundsatz besagt, dass eingesetzte Pflanzenschutzmittel soweit wie möglich zielartenspezifisch sein sollen und keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder auf das Grundwasser oder sonstige erhebliche schädliche Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt (z. B. Nützlinge) haben dürfen.

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Was beinhalten Studien zu Effekten von Pflanzenschutzmitteln auf Nützlinge?

In den Studien werden mittels Standardprüfmethoden letale und subletale Auswirkungen eines Prüfmittels auf Nützlinge untersucht. Dabei werden Labortests, erweiterte Labortests, Halbfreilandversuche und Freilandversuche unterschieden.

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Wie gehen Ergebnisse der Studien in die Bewertung ein?

Die vom Antragsteller eingereichten Studien werden am JKI ausgewertet und dienen als Grundlage für die Ableitung von Kennzeichnungsvorschlägen für die Auswirkungen der Pflanzenschutzmittel auf Nützlinge auf der Agrarfläche. Zunächst wird geprüft, ob die eingereichten Studien für eine Bewertung verwendbar sind.

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Wie werden Effekte klassifiziert und Kennzeichnungsvorschläge abgeleitet?

Für die Kennzeichnung der Effekte von Pflanzenschutzmitteln auf Nützlinge werden die Studienergebnisse zu den Auswirkungen von Prüfmitteln auf einzelne Nützlingsarten sowie die im Zulassungsantrag vorgesehenen Anwendungen in den jeweiligen Kulturen berücksichtigt. Ein Pflanzenschutzmittel wird als nicht schädigend, schwach schädigend oder schädigend für die jeweilige Nützlingsart klassifiziert.

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Warum können sich die Bewertungen des JKIs von den Kennzeichnungshinweisen bzw. -auflagen auf den Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln unterscheiden?

In Deutschland werden Pflanzenschutzmittel im Rahmen des Zulassungsverfahrens bezüglich ihrer Wirkung auf Nutzarthropoden schon viele Jahre gekennzeichnet. Dazu bewertet das Julius Kühn-Institut die von den Antragstellern eingereichten Studien und schlägt in seinem Bewertungsbericht die Kennzeichnung in der Regel für relevante Einzelarten vor, die dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Grundlage für die artübergreifende Kennzeichnung dient. Die endgültige Erteilung der Kennzeichnungen (Hinweise/Auflagen) erfolgt durch das BVL; dabei kann die artübergreifende Kennzeichnung von den Vorschlägen des JKI zu einzelnen Arten abweichen.

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