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Wie werden die Auswirkungen von PSM bewertet

Firmen, die ein Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen möchten, reichen im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel auf der Grundlage der Verordnung (EU) 1107/2009 Studien ein. Diese Studien belegen u. a. die Auswirkungen des zuzulassenden Pflanzenschutzmittels auf Nützlinge.

Die in den Studien durchgeführten Standardprüfmethoden müssen von Laboren durchgeführt und protokolliert werden, die einem Qualitätssicherungssystem (Gute Laborpraxis (GLP)) angeschlossenen sind und einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen.

Beim Julius Kühn-Institut (JKI) werden die Durchführung und die Ergebnisse der Studien geprüft und ausgewertet. Im Zusammenhang mit den in der Zulassung vorgesehenen Anwendungen des Pflanzenschutzmittels in der Praxis, werden daraus die letalen und subletalen Effekte des Mittels auf den jeweiligen Nützling abgeleitet.
Das Ziel der Anwendung eines Mittels kann beispielsweise die Bekämpfung von Blattläusen in Getreide sein. Dabei kann ein Pflanzenschutzmittel je nach den in der Zulassung festgelegten Anwendungsbedingungen unterschiedlich oft und mit unterschiedlichen Aufwandmengen angewendet werden.

In welcher Kultur, wann, wie oft und in welcher Menge ein Pflanzenschutzmittel angewendet werden kann sowie die verschiedenen Abbauraten bestimmen, welcher Nützling in welchem Umfang beeinflusst wird. So kommen einige Nützlinge nur in bestimmten Kulturen vor oder eine Nützlingsart ist zum Zeitpunkt der Anwendung gar nicht vorhanden. Die verschiedenen Arten unterscheiden sich auch hinsichtlich ihrer Sensitivität gegenüber unterschiedlichen Wirkstoffen und Aufwandmengen.

Im Ergebnis werden mögliche Effekte eines Pflanzenschutzmittels für jede geprüfte Nützlingsart in einem Bericht zusammengefasst und bezogen auf die höchstmöglich vorgesehene Aufwandmenge in den drei Gefährdungsstufen "nicht schädigend", "schwach schädigend" oder "schädigend" klassifiziert. Dieser Bericht wird als ein Bestandteil des Zulassungsberichts für Pflanzenschutzmittel durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht und ist die Grundlage für die Kennzeichnung der Pflanzenschutzmittel durch das BVL.

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